Information über die Rechte in Bezug auf die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen durch
eine Hebamme:
Die Betreuung der Schwangeren durch die Hebamme ist gesetzlich geregelt, jede gesetzlich Versicherte hat Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen durch eine Hebamme und Ärztin/Arzt.
Du kannst selbst entscheiden, wer die Untersuchungen macht.
Auch zusätzliche Hilfeleistungen durch die Hebamme im Falle von Schwangerschaftsbeschwerden sind durch die Krankenkasse gedeckt.
Bist Du privat versichert, erkundige Dich bitte bei Deiner PKV, welche Leistungen sie abdeckt.
Alles weitere kannst du hier nachlesen:
die Schwangerenvorsorge.
Die Kosten der Betreuung in der Schwangerschaft (Vorsorge, Beratungen), nach der Geburt im Wochenbett und die Kurse werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Informiere dich sonst selbst, was deine Krankenkasse in deiner Schwangerschaft und auch nach der Geburt übernimmt.
Einige Angebote musst du privat zahlen.
Das werde ich mit dir dann besprechen.